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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN KURSE UND VERMIETUNG

 

Vertragsabschluss

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie auf Grundlage des auf der Homepage dargestellten Programmangebots den Abschluss eines Vertrages an. Die Buchung kann sowohl persönlich, telefonisch, als auch schriftlich bzw. per Mail erfolgen. Verbindlich angenommen wird der Vertrag mit einer Bestätigung/Rechnung. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so gilt das als neues Vertragsangebot. Der neue Vertrag wird verbindlich angenommen, wenn der Bestätigung innerhalb von drei Tagen nicht widersprochen wird.

 

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt vorab per Überweisung oder am Anreise-/Veranstaltungstag in bar.

 

Leistung

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im aktuellen Kursprogramm in der Buchungsbestätigung maßgeblich. Sollten durch unvorhergesehene Ereignisse/Umstände wesentliche Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages nicht erbracht werden können, wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten, wenn er den Grund nachweisen kann.

 

Rücktritt durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Beginn der Standuppaddletour vom Vertrag zurücktreten. Als Ersatz für die getroffenen Vorleistungen und entstandenen Aufwendungen behält sich der Veranstalter vor, eine Gebühr zu verlangen, wobei der Ersatzanspruch je nach Aufwand im Einzelfall berechnet wird.

 

Bei kurzfristigen Absagen berechnen sich die zu entrichtenden Kursgebühren wie folgt:

- Bis 1 Woche vor Buchungstermin: kostenfrei

- 3 Tage vor Buchungstermin: 50 % des Gesamtpreises

- 1 Tag vor Buchungstermin: 90% des Gesamtpreises

 

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

In folgenden Fällen kann vom Vertrag zurückgetreten oder nach Antritt der Veranstaltung gekündigt werden:

  • Eine außerordentliche Kündigung erfolgt, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet der Anweisungen durch den Kursleiter nachhaltig stört bzw. gefährdet. Insbesondere ist der Verzehr von Alkohol und/oder ähnlichen Genussmitteln vor und während der Veranstaltung verboten.
  • Ferner erfolgt eine außerordentliche Kündigung, wenn sich der Teilnehmer in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Aufrechterhaltung des Vertrags unzumutbar ist.
  • Ist ein Teilnehmer den Anforderungen einer Unternehmung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistung nicht gewachsen, gilt Gleiches.
  • Wetterbedingte Einflüsse können ebenso zur Absage einer Durchführung der Veranstaltung führen.
  • Bei Kündigung durch den Veranstalter wird in Absprache mit dem Teilnehmer ein Ersatztermin geschaffen. Sollte ein Ersatztermin nicht gefunden werden, werden die Kursgebühren erstattet.

 

Tourantritt

Tritt der Teilnehmer eine gebuchte Veranstaltung unbegründet nicht oder nicht rechtzeitig an, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Haftung, Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgen auf eigene Gefahr. Bei Verletzungen von Leib, Leben oder Gesundheit haftet der Veranstalter für Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden haftet SUP27 aus grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

 

Ausrüstung

Alle Bretter, sowie Zubehör werden regelmäßig gewartet. Bei Beschädigungen durch den Mieter, die über die normale Abnutzung hinaus gehen, werden Reparaturkosten berechnet. Verlorenes Material ist zu ersetzen. Bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Anzahl von Brettern, erfolgt keine Rückerstattung. Anweisungen hinsichtlich der Benutzung der Bretter ist unbedingt Folge zu leisten, da kurzfristige Änderungen jederzeit möglich sind und diese evtl. in meinem Informationsmaterial nicht berücksichtigt werden konnten. Werden Bretter für die selbstständige Nutzung ausgeliehen, übernimmt SUP27 für Schäden an Dritten keine Haftung. Schwimmwesten werden gestellt und müssen bei der Tour von den Teilnehmern getragen werden. Sollten Teilnehmer das Tragen von Schwimmwesten verweigern, erfolgt die Standuppaddletour auf eigene Gefahr.

 

Reklamationen/Verjährung

Beanstandungen sind unverzüglich vor Ort anzuzeigen, damit sich schnell um Abhilfe bemüht werden kann. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht kein Grund einer Minderung.

 

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit des gesamten Vertrags unberührt.

 

Gerichtsstand

Der Kunde kann den Veranstalter nur an dessen Geschäftssitz verklagen.

 

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